Allgemeine Geschäftsbedingungen von Heartsoul

Joëlle Bühler

I. ANWENDUNGSBEREICH UND GELTUNG

1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) regeln zusammen mit Ihrem individuellen Vertrag den Abschluss, den Inhalt und die Abwicklung der Verträge zur Projektleitung im HR-Bereich, für Ad Interim Managementeinsätze, Mentoring für Führungskräfte, Persönlichkeitsanalysen und HR-Sprechstunden sowie weitere Dienstleitungen durch Heartsoul Joëlle Bühler, Schwandiweg 12, CH-3656 Aeschlen ob Gunten (nachfolgend „Beauftragte“ oder „Heartsoul“) gegenüber den Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“ oder „Kunde“). Die Bezeichnung „Auftraggeber“ respektive „Kunde“ gilt der Einfachheit halber für alle Geschlechter, ohne ein Geschlecht zu diskriminieren.

2. Enthalten der Vertrag und die AGB voneinander abweichende Regelungen, so gehen die Bestimmungen des Vertrages denjenigen der AGB grundsätzlich vor. Sind jedoch die Bestimmungen des Vertrages unklar oder unvollständig, gelten die Bestimmungen der AGB.

3. Die AGB gelten durch die Annahme des Angebots durch den Auftraggeber als akzeptiert. Die Angebote auf der Website und/oder per E-Mail stellen eine unverbindliche Aufforderung an den Auftraggeber dar, bei Heartsoul Dienstleistungen zu bestellen. Mit der Bestellung über den Webshop, per
E-Mail oder per Telefon oder per Briefpost, inklusive der Annahme dieser AGB, gibt der Auftraggeber ein rechtlich verbindliches Akzept zum Vertragsabschluss ab.

4. Die Geltung von allfälligen Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers wird hiermit ausgeschlossen.

5. Heartsoul behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Massgebend ist jeweils die im Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltende Version dieser AGB.

II. VERTRAGSABSCHLUSS

6. Das Angebot ist während der von der Beauftragten genannten Frist verbindlich. Benennt die Beauftragte keine Frist, ist die Beauftragte vom Datum der Offerte an während 30 Tagen an die Offerte gebunden.

7. Der Vertrag zwischen der Beauftragten und dem Auftraggeber kommt durch schriftliche oder mündliche Bestätigung der Offerte durch den Auftraggeber zustande. Bei Bestellungen online ist der Vertrag abgeschlossen, sobald die Bestätigung beim Kunden eintrifft. Getätigte Bestellungen sind für den Kunden verbindlich.

III. ERBRINGUNG DER DIENSTLEISTUNGEN

8. Die Beauftragte verpflichtet sich, die ihr obliegenden Vertragsleistungen mit der gebührenden Sorgfalt zu erbringen, unter Ausnutzung des neusten Stands von Wissenschaft und Technik und mit bestehendem und während der Laufzeit dieses Vertrags hinzugewonnenen Know-hows.

9. Die Beauftragte informiert den Auftraggeber regelmässig über die Erbringung der Dienstleistungen und zeigt ihm sofort alle Umstände an, welche die vertragsgemässe Erfüllung gefährden.

IV. VERGÜTUNG

10. Die Art und Höhe der Vergütung der Dienstleistungen richtet sich nach dem separat abgeschlossenen Vertrag. Bei Verträgen mit Privatpersonen werden für die gewünschten Dienstleistungen grundsätzlich Pauschalen vereinbart. Bei Verträgen mit Unternehmen schuldet der Auftraggeber an Heartsoul das vereinbarte Tageshonorar respektive das Halbtageshonorar zzgl. gesetzliche MWST, sofern nichts Abweichendes vertraglich vereinbart wurde. Wurde die Höhe der Vergütung oder eine zusätzlichen Dienstleistung nicht separat vereinbart (z.B. im Rahmen eines mündlich abgeschlossenen Vertrages), gilt für die Leistungen von Heartsoul ein Stundensatz von CHF 250 zzgl. gesetzliche MWST als vereinbart.

11. Die Vergütung der Beauftragten kann ganz oder teilweise ein Kostenvorschuss verlangt werden, soweit nichts Abweichendes vereinbart wurde. Bei den Rechnungen gilt ein Zahlungsziel von 30 Tagen, soweit nichts anderes vereinbart wurde.

12. Die vereinbarte Vergütung versteht sich exklusiv allfälliger, gesetzlicher Mehrwertsteuer und exklusiv anfallender Auslagen (beispielsweise Versandkosten), soweit nichts Abweichendes vereinbart wurde. Bei Dienstleistungen ins Ausland können für den Kunden zusätzliche Steuern im Empfängerland anfallen.

13. Die Beauftragte behält sich das Recht vor, die Höhe der Vergütung jederzeit zu ändern.

14. Im Falle nicht fristgemässer Bezahlung der Vergütung schuldet der Auftraggeber der Beauftragten einen Verzugszins von 5 % p.a. sowie eine Mahngebühr von CHF 30 pro Mahnung. Sollten infolge des Verzuges der Beauftragten weitere Schäden (wie Rechtsberatungskosten oder Gebühren) entstehen, werden diese auf den Auftraggeber überwälzt.

15. Eine Verrechnung der Forderung für die Vergütung des Beauftragten mit nicht anerkannten oder nicht rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen des Kunden ist nicht gestattet und ausgeschlossen.

V. WIDERRUFSRECHT

16. Ein Widerrufsrecht vom Vertrag besteht nicht, sofern kein Konsumentenvertrag vorliegt.

17. Sollte ausnahmsweise ein Konsumentenvertrag vorliegen, kann innerhalb der EU der vorliegende Vertrag gegebenenfalls innert der gesetzlich vorgesehenen Frist widerrufen werden (vgl. Anhang Widerrufsformular für Kunden mit Wohnsitz in der EU).

VI. SORGFALTSPFLICHT UND WEISUNGEN

18. Die Beauftragte verpflichtet sich, die Vertragsleistungen mit der gebührenden Sorgfalt zu erbringen, unter Ausnutzung des neusten Stands von Wissenschaft und Technik und mit bestehendem und während der Laufzeit dieses Vertrags hinzugewonnenem Know-how.

19. Bei Ausübung dieses Auftrages handelt die Beauftragte nach den Weisungen, welche ihr mündlich, mittels Briefs oder E-Mail seitens der Auftraggeberin erteilt werden. Die Auftraggeberin verpflichtet sich, der Beauftragten keine ungesetzlichen Weisungen zu erteilen.

20. Die Beauftragte unterlässt jede Handlung, welche die Auftraggeberin verantwortlich machen könnte, es sei denn es geschehe mit gehöriger Vollmacht der Auftraggeberin.

21. Die Beauftragte wird in keiner Weise gegenüber der Auftraggeberin für Handlungen verantwortlich sein, die sie in Übereinstimmung mit den erhaltenen Weisungen der Auftraggeberin vornimmt.

VII. PERSÖNLICHE ERFÜLLUNG DER VERTRAGSLEISTUNGEN

22. Die Beauftragte kann die Vertragsdienstleistungen ganz oder teilweise einer Drittperson oder Mitarbeitenden übertragen. Sie ist dafür besorgt und haftet dafür, dass sich die Drittperson oder Mitarbeitende an die Bestimmungen der Vereinbarung hält, insbesondere, aber nicht nur, an die Geheimhaltungspflicht.

VIII. ORT DER VERTRAGSLEISTUNGEN UND MITTEL

23. Bei Vertragsleistungen in Räumlichkeiten der Auftraggeberin:

Die Beauftragte erbringt die Vertragsleistungen in den Räumlichkeiten der Auftraggeberin. Die Auftraggeberin gewährt der Beauftragten Zugang mittels Schlüssel oder Badge und weist der Beauftragten gegebenenfalls einen Arbeitsplatz zu.

24. Bei Vertragsleistungen in Räumlichkeiten der Beauftragten oder online:
Die Beauftragte erbringt die Vertragsleistungen in ihren eigenen Räumlichkeiten auf eigene Kosten.

25. Arbeitsmittel:
Die Auftraggeberin ist in jedem Falle verpflichtet, der Beauftragten die notwendigen Arbeitsmittel für die gehörige Erfüllung dieses Auftrages zur Verfügung zu stellen.

IX. HAFTUNG UND GEWÄHRLEISTUNG

26. Heartsoul schliesst jede Haftung, unabhängig von ihrem Rechtsgrund, sowie Schadenersatzansprüche gegen Inhaber, Mitarbeitende und allfällige Hilfspersonen und Erfüllungsgehilfen aus. Heartsoul haftet insbesondere nicht für indirekte Schäden und Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn oder sonstige Personen-, Sach- und reine Vermögensschäden des Kunden. Vorbehalten bleibt eine weitergehende zwingende gesetzliche Haftung, beispielsweise für grobe Fahrlässigkeit oder rechtswidrige Absicht.

27. Bei einer Kündigung zur Unzeit schuldet der Auftraggeber der Beauftragten alle bis zur Vertragsbeendigung nachweislich entstanden Kosten. Darüber hinaus gehende Erfüllungs- oder Schadenersatzansprüche kann Heartsoul zusätzlich geltend machen.

28. Bei offensichtlichen Mängeln, welche rechtzeitig und sofort gerügt wurden, steht dem Auftraggeber nur das Recht auf Nachbesserung zu. Ein Wahlrecht steht dem Auftraggeber nicht zu. Darüber hinaus gehende Ansprüche werden ausdrücklich wegbedungen. Ein Rücktrittsrecht vom Vertrag sowie Schadenersatzansprüche werden ausdrücklich ausgeschlossen.

X. HAFTUNG FÜR DIE ONLINE-VERBINDUNGEN

29. Die Beauftragte verpflichtet sich, in Systemen, Programmen usw., die ihr gehören und auf die sie Einfluss hat, für Sicherheit nach aktuellem technischem Stand zu sorgen sowie die Regeln des Datenschutzes zu befolgen.

30. Die Kunden haben für die Sicherheit der Systeme, Programme und Daten zu sorgen, die sich in ihrem Einflussbereich befinden. Die Kunden sollten in eigenem Interesse Passwörter und Benutzernamen gegenüber Dritten geheimhalten.

31. Die Beauftragte haftet nicht für Mängel und Störungen, die sie nicht zu vertreten hat, vor allem nicht für Sicherheitsmängel und Betriebsausfälle von Drittunternehmen, mit denen er zusammenarbeitet oder von denen er abhängig ist. 

32. Weiter haftet die Beauftragte nicht für höhere Gewalt, unsachgemässes Vorgehen und Missachtung der Risiken seitens des Kunden oder Dritter, übermässige Beanspruchung, ungeeignete Betriebsmittel des Kunden oder Dritter, extreme Umgebungseinflüsse, Eingriffe des Kunden oder Störungen durch Dritte (Viren, Würmer usw.), die trotz der notwendigen aktuellen Sicherheitsvorkehrungen passieren.

XI. ABWERBUNG VON MITARBEITENDEN

33. Die direkte oder indirekte Anstellung von Mitarbeitenden der Beauftragten durch die Auftraggeberin ist nicht gestattet. Stellt trotzdem die Auftraggeberin während des laufenden Projektes oder binnen 12 Monaten nach Mandatsende einen Mitarbeitenden resp. ehemaligen Mitarbeitenden der Beauftragten an und verletzt diese Abwerbeverbotsabrede, schuldet sie der verletzten Partei eine kumulative Konventionalstrafe im Umfange des Brutto-Jahressalärs des betroffenen Mitarbeitenden, mindestens aber CHF 50’000.

34. Der verletzten Vertragspartei steht das Recht zu, nebst der Realerfüllung des Abwerbeverbotes auch die Strafzahlung zu verlangen.

35. Vorbehalten bleibt die ausdrückliche, schriftliche Zustimmung der einen Vertragspartei zur Mitarbeiteranstellung durch die andere Vertragspartei.

XII. VERTRAGSDAUER UND KÜNDIGUNG

36. Die Vertragsdauer richtet sich nach dem Vertrag.

37. Die Kündigung des Vertrages richtet sich nach dem Vertrag und dem Obligationenrecht.

XIII. SOZIALVERSICHERUNGEN UND QUELLENSTEUERN

38. Die Beauftragte bestätigt, dass sie die Sozialversicherungsbeiträge (AHV, IV, EO, ALV, etc.) für sich abrechnet. Sie legt der Auftraggeberin auf deren Verlangen einen Nachweis über die Anmeldung bei der zuständigen Ausgleichskasse vor.

39. Die Auftraggeberin schuldet der Beauftragten und ihren Mitarbeitenden keine Sozialversicherungsbeiträge oder anderweitige Entschädigungsleistungen, namentlich bei Ferien, Krankheit, Unfall, Invalidität oder Tod.

XIV. GEHEIMHALTUNG

40. Die Beauftragte verpflichtet sich, alle vertraulichen Informationen, die sie im Rahmen des Vertrages von der jeweils anderen Partei erlangt haben oder erlangen werden, vertraulich zu behandeln. Vertraulich ist insbesondere Folgendes:

  • Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der Auftraggeberin;
  • Personelles (insb. gesundheitliche Einschränkungen von Mitarbeitenden);
  • Kunden und Kundendossiers der Auftraggeberin;
  • Persönlich anvertraute Informationen;
  • Erhaltene Informationen aus Mentorings, Readings und Persönlichkeitsanalysen und HR-Sprechstunden;
  • Alle kundenseitig erhaltenen Informationen und Akten, welche nicht bereits veröffentlicht oder allgemein bekannt sind.

41. Durch die Beauftragte beigezogene Hilfspersonen (Mitarbeitende sowie wie Mitarbeitende eingebundene Hilfspersonen), Dritte oder Auftragsbearbeiter müssen über die Geheimhaltungspflicht informiert und in geeigneter Weise in diese eingebunden werden.

42. Die Geheimhaltungspflicht besteht bereits im Rahmen der Vertragsanbahnung und dauert nach Beendigung des Vertrages fort. Davon ausgenommen sind gesetzliche Auskunftspflichten.

43. Die Beauftragte schliesst auf Wunsch der Auftraggeber ein NDA ab.

XV. DATENSCHUTZ

44. In Bezug auf den Datenschutz gelten die jeweils anwendbaren Datenschutzgesetze, insbesondere das Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG) und gegebenenfalls die EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) und allfällige andere nationale Datenschutzgesetze.

45. Die Beauftragte ist berechtigt, diejenigen Personendaten zu bearbeiten, die der Vertragserfüllung oder -anbahnung, gesetzlich vorgeschrieben Zwecken oder gegebenenfalls einem anderen berechtigten Interesse dienen. Daten werden nur mit Dritten ausgetauscht, sofern dies zur Vertragserfüllung unabdingbar ist, eine Rechtsgrundlage gemäss DSG besteht oder der Kunde zur Datenbearbeitung die Einwilligung erteilt hat. Wie die Beauftragte die Daten bearbeitet, kann der Datenschutzerklärung unter http://www.heartsoul.ch/datenschutzerklaerung entnommen werden.

46. Die Beauftragte stellt sicher, dass die notwendigen und angemessenen organisatorischen, technischen und rechtlichen Massnahmen zum Schutz von Personendaten getroffen werden und Personendaten der Auftraggeber einzig für die Erfüllung der Vertragspflichten bearbeitet werden.

47. Die Bearbeitung von Daten durch Auftragsbearbeiter fällt nicht unter die «Weitergabe» von Daten.

48. Bei gewünschter Korrespondenz per E-Mail erklärt sich der Auftraggeber mit der unverschlüsselten Übermittlung der Daten einverstanden und tut dies auf eigene Gefahr. Bei gewünschten Terminen online via Zoom, Microsoft Teams oder anderen Videodienstanbietern erklärt der Auftraggeber seine widerrufbare Einwilligung zur Bearbeitung der Bild- und Videodaten rein zur Durchführung des Meetings. Das Videomeeting oder einzelne Fotos davon werden seitens der Beauftragten nicht gespeichert.

XVI. EIGENTUMS-, INHABER- UND IMMATERIALGÜTERRECHTE

49. Sämtliche Rechte an den Ergebnissen der Vertragsleistungen, namentlich Eigentumsrechte, Inhaberrechte, Immaterialgüterrechte (insbesondere, aber nicht abschliessend an Erfindungen, Know-how, Urheberrechte und sonstigen immateriellen oder gewerblichen Schutzrechten, unabhängig davon, ob diese registriert sind oder nicht), einschliesslich des Rechtes zur Anmeldung von Schutzrechten sowie das Recht zur Änderung und zur Weiterübertragung von Schutzrechten an Dritte gehen ohne weitere Kosten auf die Beauftragte über, sofern nicht abweichend im Vertrag geregelt.

XVII. RECHTSWAHL UND GERICHTSSTAND

50. Es gilt schweizerisches Recht, sofern nicht zwingend ein anderes Recht anwendbar ist.

51. Gerichtsstand ist Aeschlen ob Gunten, soweit das Gesetz keine zwingenden Gerichtsstände vorsieht.

XVIII. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

52. Falls Teile dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein sollten, wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen treten sinngemäss die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen.

Aeschlen ob Gunten, 1. Mai 2025


Anhang 1: Muster-Widerrufsformular für EU-Kunden

Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.

1.    An:

      

      

      

2.   Hiermit widerrufe(n) ich/wir den von mir/uns abgeschlossenen Vertrag über den

       Kauf der folgenden Waren / die Erbringung der folgenden Dienstleistung:

       ................................................................................................................................................................

       ................................................................................................................................................................

       (Name der Ware, ggf. Bestellnummer und Preis)

3.    Bestellt am:    4.              Erhalten am:

       .............................                          .............................

       (Datum) (Datum)

(Name, Anschrift des Verbrauchers)

      

       ..............................................................

       ..............................................................

       ...............................................................

       ...............................................................

Datum

       ....................................................

       Unterschrift Kunde

       (nur bei schriftlichem Widerruf)

>